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Germania, Lucrări de construcţii de conducte, de linii de comunicaţii şi electrice, Breitbandausbau Landkreis Cham Projektgebiet 8 (Cluster 8.1, 8.2., 8.3) und Projektgebiet 9 (Cluster 9.1., 9.2., 9.3.)

Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham

Obiectul contractului

Germania, Lucrări de construcţii de conducte, de linii de comunicaţii şi electrice, Breitbandausbau Landkreis Cham Projektgebiet 8 (Cluster 8.1, 8.2., 8.3) und Projektgebiet 9 (Cluster 9.1., 9.2., 9.3.)

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Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau der grauen Flecken erfolgt in 3 Projektgebieten mit jeweils 3 Bauclustern. Die Baucluster wiederum sind aufgeteilt in mehrere Kollokationsgebiete. Die Ausschreibung des Projektgebietes 7 ist bereits erfolgt. Nun werden die beiden Projektgebiete 9 und 8 ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen, sowie die Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten auf dem Projektgebiet 9 und 8 für jeweils folgende Cluster: - Cluster 9.1. - Cluster 9.2. - Cluster 9.3. - Cluster 8.1. - Cluster 8.2. - Cluster 8.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023, finanziert. Die Fördergelder für das Vorhaben kommen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 07.03.2024 (Anlage 05: Vorläufiger Förderbescheid Bund). Der Bayerische Förderbescheid zur Kofinanzierung, kann entsprechend der bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, KofGibitR 2.0) erst nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides des Projektträgers Aconium bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden. Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau der grauen Flecken erfolgt in 3 Projektgebieten mit jeweils 3 Bauclustern. Die Baucluster wiederum sind aufgeteilt in mehrere Kollokationsgebiete. Die Ausschreibung des Projektgebietes 7 ist bereits erfolgt. Nun werden die beiden Projektgebiete 9 und 8 ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen, sowie die Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten auf dem Projektgebiet 9 und 8 für jeweils folgende Cluster: - Cluster 9.1. - Cluster 9.2. - Cluster 9.3. - Cluster 8.1. - Cluster 8.2. - Cluster 8.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023, finanziert. Die Fördergelder für das Vorhaben kommen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 07.03.2024 (Anlage 05: Vorläufiger Förderbescheid Bund). Der Bayerische Förderbescheid zur Kofinanzierung, kann entsprechend der bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, KofGibitR 2.0) erst nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides des Projektträgers Aconium bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden. Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau der grauen Flecken erfolgt in 3 Projektgebieten mit jeweils 3 Bauclustern. Die Baucluster wiederum sind aufgeteilt in mehrere Kollokationsgebiete. Die Ausschreibung des Projektgebietes 7 ist bereits erfolgt. Nun werden die beiden Projektgebiete 9 und 8 ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen, sowie die Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten auf dem Projektgebiet 9 und 8 für jeweils folgende Cluster: - Cluster 9.1. - Cluster 9.2. - Cluster 9.3. - Cluster 8.1. - Cluster 8.2. - Cluster 8.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023, finanziert. Die Fördergelder für das Vorhaben kommen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 07.03.2024 (Anlage 05: Vorläufiger Förderbescheid Bund). Der Bayerische Förderbescheid zur Kofinanzierung, kann entsprechend der bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, KofGibitR 2.0) erst nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides des Projektträgers Aconium bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden. Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau der grauen Flecken erfolgt in 3 Projektgebieten mit jeweils 3 Bauclustern. Die Baucluster wiederum sind aufgeteilt in mehrere Kollokationsgebiete. Die Ausschreibung des Projektgebietes 7 ist bereits erfolgt. Nun werden die beiden Projektgebiete 9 und 8 ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen, sowie die Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten auf dem Projektgebiet 9 und 8 für jeweils folgende Cluster: - Cluster 9.1. - Cluster 9.2. - Cluster 9.3. - Cluster 8.1. - Cluster 8.2. - Cluster 8.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023, finanziert. Die Fördergelder für das Vorhaben kommen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 07.03.2024 (Anlage 05: Vorläufiger Förderbescheid Bund). Der Bayerische Förderbescheid zur Kofinanzierung, kann entsprechend der bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, KofGibitR 2.0) erst nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides des Projektträgers Aconium bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden. Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau der grauen Flecken erfolgt in 3 Projektgebieten mit jeweils 3 Bauclustern. Die Baucluster wiederum sind aufgeteilt in mehrere Kollokationsgebiete. Die Ausschreibung des Projektgebietes 7 ist bereits erfolgt. Nun werden die beiden Projektgebiete 9 und 8 ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen, sowie die Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten auf dem Projektgebiet 9 und 8 für jeweils folgende Cluster: - Cluster 9.1. - Cluster 9.2. - Cluster 9.3. - Cluster 8.1. - Cluster 8.2. - Cluster 8.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023, finanziert. Die Fördergelder für das Vorhaben kommen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 07.03.2024 (Anlage 05: Vorläufiger Förderbescheid Bund). Der Bayerische Förderbescheid zur Kofinanzierung, kann entsprechend der bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, KofGibitR 2.0) erst nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides des Projektträgers Aconium bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden. Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau der grauen Flecken erfolgt in 3 Projektgebieten mit jeweils 3 Bauclustern. Die Baucluster wiederum sind aufgeteilt in mehrere Kollokationsgebiete. Die Ausschreibung des Projektgebietes 7 ist bereits erfolgt. Nun werden die beiden Projektgebiete 9 und 8 ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsplanungen, sowie die Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten auf dem Projektgebiet 9 und 8 für jeweils folgende Cluster: - Cluster 9.1. - Cluster 9.2. - Cluster 9.3. - Cluster 8.1. - Cluster 8.2. - Cluster 8.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023, finanziert. Die Fördergelder für das Vorhaben kommen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 07.03.2024 (Anlage 05: Vorläufiger Förderbescheid Bund). Der Bayerische Förderbescheid zur Kofinanzierung, kann entsprechend der bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, KofGibitR 2.0) erst nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides des Projektträgers Aconium bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden.

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Autoritate contractantă
Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham
Cod CPV
45231000
Data publicării
08.10.2026
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Identificator
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